Dem Beschwerdeführer wäre es zudem auch bei einer Entgegennahme des Strafbefehls am 23. August 2022 ohne weiteres möglich gewesen, seine offenbar am 29. August 2021 verfasst Einsprache fristgerecht bis zum 30. August 2021 einzureichen. Die Einsprache wurde jedoch erst am 31. August 2021 und damit nicht mehr innerhalb der Frist der deutschen Post übergeben.