gesetzliche Einsprachefrist (Art. 354 Abs. 1 StPO) begann damit am 20. August 2021 zu laufen und endete in Anwendung von Art. 90 Abs. 2 StPO am 30. August 2021. Die am 31. August 2021 der deutschen Post übergebene Einsprache erfolgte damit nicht fristgerecht.