3. 3.1. Gegen diese ihm am 4. Mai 2022 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer fristgerecht am 12. Mai 2022 (Postaufgabe 13. Mai 2022) Beschwerde mit dem sinngemässen Begehren, es sei auf die Einsprache gegen den Strafbefehl vom 17. August 2021 einzutreten. 3.2. Auf die Einholung einer Stellungnahme wurde verzichtet. -3- Der Vizepräsident zieht in Erwägung: