Weder bewegte sich dabei der Beschuldigte auf den Beschwerdeführer zu, noch bewegte sich der Beschwerdeführer vom Beschuldigten (rückwärts) weg. Von daher muss der Abstand zwischen Beschuldigtem und Beschwerdeführer deutlich weniger als eine Armeslänge betragen haben, ansonsten das auf der Videose- -8-