Er habe ihm gesagt, er solle aufhören, das sei nicht erlaubt. Er habe ihn nur leicht weggeschupst, dass er aufhöre (Frage 13). Die vom Beschwerdeführer geschilderte "Müllproblematik" habe mit dem Vorfall vom 12. August 2021 nichts zu tun gehabt. Das "mit dem Sack" sei später gewesen. Sie hätten in Aarau "blaue Säcke". Weil sie weggegangen seien, hätten seine Nachbarn den Sack an die Strasse gestellt. Er habe ihn bei seinem Grundstück deponiert gehabt. Als sie zurückgekommen -7- seien, sei er – mit Sesamöl beschmiert – vor seiner Garage gestanden (Fragen 23 f.).