Es habe ihn gestört. Es sei stark genug gewesen, dass er es umgehend gemeldet habe (Fragen 18 ff.). - Der Beschuldigte sprach bei seiner Einvernahme vom 14. Januar 2022 davon, dass er das Gärtlein vor dem Hauseingang unterhalten habe. Dabei sei er an eine dortige Lampe geraten. Die Glaskugel sei runtergefallen und es habe viele Scherben gehabt. Der Beschwerdeführer habe gelacht, was ihm aber egal gewesen sei. Dann sei der Beschwerdeführer etwa bis auf einen halben Meter an ihn herangetreten, habe sein Handy hervorgenommen und habe ihn einfach so gefilmt. Er habe ihm gesagt, er solle aufhören, das sei nicht erlaubt.