Unmittelbar im Anschluss an diese Worte ist die Aufnahme kurz (zweimal) verwackelt, was mit einer körperlichen Intervention des Beschuldigten (mutmasslich mit seiner linken Hand) gegen den Beschwerdeführer ohne Weiteres zu vereinbaren ist. Daraufhin sagt der Beschuldigte zum Filmenden: " Mit dem huere Schisnatel, hau ab." Weiter ist zu sehen, wie sich der Beschuldigte daraufhin in Richtung Hauseingang bewegt und dabei vom Filmenden, der ihm über einige Meter hinweg folgt, weiterhin gefilmt wird. 3.4. In ihren Aussagen beschreiben der Beschwerdeführer und der Beschuldigte den fraglichen Vorfall nicht gleich: