4.3.2. Mit Kostennote vom 17. Februar 2022 (act. 53) machte der Verteidiger der Beschwerdeführerin einen Aufwand von 5,13 Stunden bei einem Stundenansatz von Fr. 200.00, Auslagen in der Höhe von Fr. 47.30 sowie 7.7% Mehrwertsteuer, total Fr. 1'155.95, geltend. Der Zeitaufwand von 5.13 -9- Stunden erscheint gerade noch angemessen, zumal über 2 Stunden davon bereits für die Einvernahme angefallen sind und der Verteidiger - zu Recht - den Stundenansatz für einen unkomplizierten Fall geltend macht. Die Auslagen sind nicht zu beanstanden.