Nachdem der Rechtsvertreter der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau mit Schreiben vom 16. Dezember 2021 schliesslich mitteilte, dass an der Einsprache festgehalten werde (act. 40), kam es zur Einvernahme der Beschwerdeführerin, anlässlich welcher sie erstmalig Stellung nehmen konnte. Aufgrund dieser Aussagen der Beschwerdeführerin erfolgte schliesslich umgehend die Einstellung des Verfahrens, u.a. da der ursprünglich vorhandene Anfangsverdacht nicht habe erhärtet werden können, was insofern seltsam anmutet, als dass zuvor bereits ein Strafbefehl gegen die Beschwerdeführerin ergangen war.