Ohne dass die Beschwerdeführerin je mit den von B. gemachten Vorwürfen konfrontiert worden ist, erliess die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau am 15. November 2021 einen Strafbefehl wegen mehrfacher Tätlichkeiten. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau schien dabei ausschliesslich auf die Aussagen von B. abzustellen und erhob diese unbesehen zum Sachverhalt. Dass es die Beschwerdeführerin selber war, welche am 6. Juni 2021 die Polizei alarmierte und auch ausschliesslich ihre Verletzungen dokumentiert sind, fand bei der Sachverhaltswürdigung durch die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau offenbar keine Berücksichtigung.