4.2.3. Hintergrund des Strafverfahrens war primär ein Vorfall, welcher sich am 6. Juni 2021 zugetragen hatte. Die Beschwerdeführerin alarmierte die Polizei, nachdem sie von B. geschlagen worden sein soll (vgl. act. 5). B. gab vor Ort zu Protokoll, dass die Beschwerdeführerin möglicherweise getroffen worden sein könnte, als sie in die tätliche Auseinandersetzung zwischen ihm und C. geraten sei. B. gab weiter zu Protokoll, dass er am 6. Juni 2021 zur Beschwerdeführerin und C. gefahren sei, diese zusammen im Bett gesehen habe und dann auf C. losgegangen sei. Die Beschwerdeführerin habe ihn dann gestossen und ins Gesicht geschlagen.