und trotzdem ohne Anhörung und ohne nähere Abklärung des Sachverhalts als Täterin verurteilt worden. Sie sei am Rande der Verzweiflung gestanden und es habe ihr die Kraft wie auch das Wissen gefehlt, um gegen den Strafbefehl Einsprache zu erheben. Nachdem der Rechtsvertreter Einsprache erhoben und Akteneinsicht erhalten habe, habe die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau ohne weitere Einvernahmen das Festhalten am Strafbefehl und die Überweisung an das zuständige Gericht in Aussicht gestellt. Nachdem der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau das Festhalten an der Einsprache mitgeteilt worden sei, habe diese mit Schreiben vom 19. Januar 2022 zu einer Einvernahme geladen.