in der Strafsache gegen A._____ -2- Der Vizepräsident entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führte gegen A. eine Strafuntersuchung, weil sie ihren ehemaligen Partner B. tätlich angegangen haben soll. 1.2. Mit Strafbefehl vom 15. November 2021 wurde A. wegen mehrfacher Tätlichkeiten (Art. 126 Abs. 1 und 2 lit. c StGB) zu einer Busse von Fr. 600.00, Ersatzfreiheitsstrafe 6 Tage, sowie den Kosten von Fr. 520.00 verurteilt.