In der Editionsverfügung vom 18. Januar 2022 wurde die Beschwerdeführerin nun als "Beschuldigte" aufgeführt. Als vorgeworfenes Delikt wurde in der Editionsverfügung "Veruntreuung" aufgeführt. Nach dem Gesagten erhellt, dass durch die Kantonspolizei Aargau und die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten mehrere Untersuchungsschritte stattgefunden haben. Aufgrund des Rollenwechsels der Beschwerdeführerin von einer "Auskunftsperson" zu einer "Beschuldigten" im Verlauf des Verfahrens steht auch fest, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen die Beschwerdeführerin angenommen wurde. Die Staatsanwaltschaft sah sich veranlasst, mittels Editionsverfügung weitere Unterlagen einzufordern.