Mit Bericht vom 30. Dezember 2021 informierte die Kantonspolizei des Kanton Aargaus (act. 9) die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten über die Meldung der Privatklägerschaft. Mit Verfügung vom 6. Januar 2022 wurde das Verfahren von der Kantonspolizei Aargau an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten überwiesen (act. 1). Sodann sah sich die Staatsanwaltschaft offenbar zu weiteren Verfahrensschritten veranlasst und forderte den Willensvollstrecker mittels Editionsverfügung vom 18. Januar 2022 (act. 28) auf, diverse Unterlagen herauszugeben. In der Editionsverfügung vom 18. Januar 2022 wurde die Beschwerdeführerin nun als "Beschuldigte" aufgeführt.