3.2. Mit Vorladung vom 15. Dezember 2021 wurde die Beschwerdeführerin durch die Kantonspolizei Aargau als Auskunftsperson zu einer polizeilichen Einvernahme "im Strafverfahren betreffend Verdacht missbräuchlicher Verwendung einer Datenverarbeitungsanlage vom Oktober 2019 – Juli 2020" vorgeladen. Dies nachdem die Privatklägerschaft bei der Kantonspolizei Aargau Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht hatte. In der angefochtenen Nichtanhandnahmeverfügung wird durch die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten demgegenüber ausgeführt, dass sich die Strafanzeige der Privatklägerschaft gegen die Beschwerdeführerin gerichtet habe.