Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten gegenstand vom 7. Februar 2022 in der Strafsache gegen A._____ -2- Der Vizepräsident entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 14. September 2021 stellten C. und B. Strafanzeige gegen Unbekannt und konstituierten sich als Zivil- und Strafkläger. Grund hierfür war der Umstand, dass es immer wieder zu unregelmässigen Bargeldbezügen mittels Bankkarte vom Bankkonto ihres gemeinsamen – unterdessen verstorbenen – Vaters D. gekommen war.