1.3. Nach dem in E. 1.2.2 Gesagten hatte der Gesuchsteller spätestens ab dem 18. Dezember 2021 Kenntnis von allen mit Eingabe vom 24. Januar 2022 (Datum Posteingang) geltend gemachten Ausstandsgründen. Wenngleich sich das genaue Datum der Postaufgabe dieser Eingabe aus den Akten -5- nicht ergibt, kann die Eingabe frühestens am 18. Januar 2022 verfasst worden sein, wie sich einer darin enthaltenen Bezugnahme (" → BT/AZ vom 18. Januar 2022, S. 23") ohne Weiteres entnehmen lässt. In Beachtung des in E. 1.2 Ausgeführten erfolgte das Ausstandsgesuch damit offensichtlich deutlich zu spät, weshalb darauf nicht einzutreten ist.