- die Staatsanwaltschaft Baden bereits in einem früheren Strafverfahren gegen ihn vertreten habe, - ihm eingeschrieben einen völlig unnötigen Brief (vom 16. Dezember 2021) habe zukommen lassen und - den massgeblichen Sachverhalt zu seinem Nachteil einseitig und unter Verletzung seines rechtlichen Gehörs untersucht habe,