2. Der Gesuchsteller teilte der Staatsanwaltschaft Baden mit Eingabe vom 24. Januar 2022 (Datum Posteingang) mit, dass er an seiner Einsprache festhalte, beantragte (unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Anzeigeerstatterin, ev. des Kantons Aargau) eine Verfahrenseinstellung und stellte verschiedene Beweisanträge und ein den verfahrensleitenden Staatsanwalt betreffendes Ausstandsgesuch.