1.3. Die Staatsanwaltschaft Baden erteilte der Stadtpolizei Baden am 4. Januar 2022 einen delegierten Ermittlungsauftrag und ersuchte um einen Amtsbericht bezüglich verschiedener Punkte. Die Stadtpolizei Baden erstattete den entsprechenden Bericht am 11. Januar 2022. Mit Schreiben vom 12. Januar 2022 zeigte die Staatsanwaltschaft Baden dem Gesuchsteller an, dass sie am Strafbefehl festzuhalten und diesen dem zuständigen Gericht zu überweisen gedenke. Gleichzeitig stellte sie ihm die Strafakten in Kopie zu und räumte ihm eine 10-tägige Frist (ab Zustellung der Mitteilung) für allfällige Beweisanträge und eine Stellungnahme zur Kostenverlegung an.