1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Baden verurteilte den Gesuchsteller mit Strafbefehl vom 9. Dezember 2021 wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 11 km/h (am 27. April 2021 in T.) zu einer Busse von Fr. 250.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage), nachdem dieser eine wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung gegen ihn im Ordnungsbussenverfahren erlassene Busse nicht innert Frist bezahlt hatte. 1.2. Der Gesuchsteller erhob gegen den ihm am 13. Dezember 2021 zugestellten Strafbefehl am 14. Dezember 2021 Einsprache bei der Staatsanwaltschaft Baden.