3. 3.1. Mit Eingabe vom 22. Dezember 2021 ersuchte Cyrill Kramer, Präsident des Bezirksgerichts Zurzach, die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau, dem Strafgerichtspräsidium Zurzach den Ausstand zu bewilligen und das Verfahren zur Behandlung und Beurteilung an ein anderes Bezirksgericht zu überweisen. 3.2. Es wurden keine Vernehmlassungen eingeholt. Der Vizepräsident zieht in Erwägung: