6.3. Eine andere Frage ist, welcher Aufwand im vorliegenden Strafverfahren angemessen war. Geltend gemacht wird ein Aufwand von 12.25 Stunden zu Fr. 220.00 sowie Barauslagen von Fr. 81.00. Unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer von 7.7.% wird folglich ein Betrag von (gerundet) Fr. 2'989.75 geltend gemacht. In Strafsachen bemisst sich die Entschädigung nach dem angemessenen Zeitaufwand des Anwaltes (§ 9 Abs. 1 AnwT). Der Stundenansatz beträgt in der Regel Fr. 220.00 und kann in einfachen Fällen bis auf Fr. 180.00 - 11 -