und E-Mails des Legal & Compliance der Kantonsspital G. AG nicht entnehmen [lasse], ob eine entsprechende Aufnahme gemacht wurde oder nicht." Als Fazit hielt die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau weiter fest: "Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Aufnahme- und Ablage- System der Kantonsspital G. AG nicht professionell bewirtschaftet wird und eine Rückverfolgung einzelner Handlungsschritte nicht möglich ist. Insbesondere kann nicht eruiert werden, ob eine allfällige Operationsaufzeichnung erstellt, gespeichert, gebrannt oder gelöscht wurde."