weiteren Sachverhaltsabklärungen bedurft. Dies sei notwendig gewesen, um den Beschwerdeführer zu beraten, ob er Aussagen machen oder die Aussage verweigern soll. Es sei wohl auch nicht im Sinne der Staatskasse, wenn zur Minimierung des Aufwands dem Mandanten einfach immer empfohlen werde, die Aussage zu verweigern. Die Angelegenheit scheine der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau jedenfalls wichtig gewesen zu sein, was die polizeiliche Einvernahme von über drei Stunden zeige.