Es bedürfe keiner weiteren Ausführungen, dass dies alles für den Beschwerdeführer sowohl persönlich wie auch beruflich sehr belastend gewesen sei. Im Fall F. gehe es letztlich um Millionenforderungen. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wisse zudem, dass es nun auch noch zu einer Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gekommen sei. Im Falle eines Schuldspruchs habe der Beschwerdeführer auch mit Sanktionen der Ärztekammer zu rechnen. Der Beschwerdeführer sei aufgrund des Vorwurfs in eine äusserst unangenehme Lage gebracht worden, die ihn stark belaste.