Auf Strafanzeige des Beschwerdeführers hin, seien Strafbefehle gegen I. und J. erlassen worden. Die beiden Ärzte bestritten die Vorwürfe und hätten Einsprache gegen die Strafbefehle erhoben. Am 17. Januar 2021 stehe vor Bezirksgericht Aarau die Hauptverhandlung an. Beide erwähnten Operationen würden heute Gegenstand von berufsrechtlichen Verfahren beim DGS und von zivil- und strafrechtlichen Verfahren bilden. Der Beschwerdeführer sei im Nachgang an seine Strafanzeige gegen Unbekannt mit Strafanzeigen und Forderungsansprachen geradezu eingedeckt worden.