Kurze Zeit nach seinem Austritt aus der K. AG seien anonyme Schreiben gestreut worden, in welchen der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit zwei operativen Eingriffen massiv in Verruf gebracht worden sei. Einer dieser beiden Eingriffe sei der Fall des Patienten F. gewesen, wobei unter anderem ausgeführt worden sei, er habe bei der Operation eine schwere Körperverletzung begangen, Urkunden gefälscht und ein Operationsvideo verschwinden lassen.