In den vollständig edierten Krankenakten fände sich – abgesehen von der Aufnahme der Sequenz der Fluoreszenzangiographie – keine Aufnahme der vollständigen Operation. Obwohl die Kantonsspital G. AG alle vorhandenen Daten und Informationen zur Verfügung gestellt habe, lasse sich nicht feststellen, ob eine Aufnahme der Operation vom 22. Dezember 2021 gemacht worden sei. Das Aufnahme- und Ablagesystem der Kantonsspital G. AG werde nicht professionell bewirtschaftet und eine Nachverfolgung -5- einzelner Handlungsschritte sei nicht möglich. Das Verfahren sei daher nicht an die Hand zu nehmen.