Wenn eine Videoaufnahme der Operation von F. gemacht worden sei, müsste die Aufnahme noch auf dem privaten Computer der Neurochirurgie abgespeichert sein, unabhängig davon, ob eine allfällig gebrannte CD noch vorhanden sei. Er arbeite seit April 2016 nicht mehr für die Kantonsspital G. AG und habe über allfällige Probleme in Bezug auf die Operation vom 22. Dezember 2015 erst an seinem letzten Arbeitstag bei der Kantonsspital G. AG erfahren.