Er selbst habe von der fraglichen Operation eine Aufnahme der Fluoreszenzangiographie gemacht. Die entsprechende Videodatei befinde sich in den Krankenakten. Wenn Operationen aufgezeichnet würden, dann würden die Videodateien auf einem privaten Computer der Neurochirurgie abgespeichert. Eine CD werde nur erstellt, wenn das Video beispielsweise von Patienten herausverlangt werde oder zu Schulungs- und Lernzwecken für Ärzte. Wenn eine Videoaufnahme der Operation von F. gemacht worden sei, müsste die Aufnahme noch auf dem privaten Computer der Neurochirurgie abgespeichert sein, unabhängig davon, ob eine allfällig gebrannte CD noch vorhanden sei.