Weiter machte er geltend, es sei ein Video von der gesamten neurochirurgischen Operation erstellt worden. Die Herausgabe dieses Videos werde jedoch verweigert bzw. man habe dieses Video bewusst verschwinden lassen, damit der Kantonsspital G. AG eine allfällige Sorgfaltspflichtverletzung nicht nachgewiesen und diese haftpflichtrechtlich nicht belangt werden könne. 1.2. Am 19. Juli 2021 wurde namens des verbeiständeten F. die Konstituierung als Zivil- und Strafkläger erklärt. Am 19. August 2021 wurde das Desinteresse von F. am vorliegenden Verfahren erklärt.