Dieses mittels einer Markierung genauer bezeichnete einzelne Parkfeld vermag gegenseitige Konflikte zu reduzieren, indem z. B. längere Parkierungen im gegenseitigen Einvernehmen sinnvollerweise auf diesem Feld stattfinden. Die für die Strafbarkeitsbestimmung auszulegende Dienstbarkeit ist aber weiter gefasst und auf ein grösseres Teilgrundstück fixiert (Beschwerdebeilage 3, Nordwestseite der Parzelle Q, innerhalb der gelben Markierung gemäss Situationsplan, vgl. Vertrag Seite 12 und Situationsplan).