ordentliche Verfahren eingeleitet worden ist. Will der Beschuldigte in einem solchen Fall erreichen, dass gegen ihn eine Ordnungsbusse ausgefällt und/oder auf eine Kostenauflage nach den Regeln der StPO verzichtet wird, hat er folglich gegen den Strafbefehl Einsprache gemäss Art. 354 StPO zu erheben.