2. Es wird festgestellt, dass der Strafbefehl ST.2021.2879 der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 30. Juni 2021 in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Gerichtskosten für das Verfahren vor dem Bezirksgericht Lenzburg, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 300.00 und den Auslagen von CHF 18.00, insgesamt CHF 318.00, werden dem Beschuldigten auferlegt. 4. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten selber zu tragen."