Gegen diesen ihm am 20. September 2021 zugestellten Strafbefehl erhob A. mit Eingabe vom 28. September 2021 (Postaufgabe am 1. Oktober 2021) Einsprache. 2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau überwies die Akten am 5. Oktober 2021 an das Bezirksgericht Lenzburg zur Durchführung des Hauptverfahrens, mit dem Hinweis, dass die Einsprache aus ihrer Sicht verspätet erhoben worden sei. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg entschied mit Verfügung vom 9. November 2021: " 1. Auf die Einsprache des Beschuldigten vom 1. Oktober 2021 (Postaufgabe) wird nicht eingetreten.