4.3. Die Justizleitung hat als Reaktion auf die Corona-Pandemie generellabstrakte Regelungen zur Durchführung von Gerichtsverhandlungen an den Aargauer Gerichten erlassen und diese regelmässig der aktuellen Situation angepasst (vgl. Beschwerdebeilage). Die damals am Bezirksgericht Baden geltende Maskenpflicht stützte sich auf diese Regelungen. Sie waren auf der Webseite der Aargauer Gerichte abrufbar und dem Beschwerdeführer bekannt. Die Regelung bezüglich Maskenpflicht lautete: