" 1. Es sei die Verfügung vom 21. Oktober 2021 wegen materieller Unrichtigkeit vollumfänglich aufzuheben. 2. Es sei die Sache an die Vorinstanz zurück zu weisen und diese anzuweisen, eine materielle Beurteilung der Einsprache unter Wahrung der Parteirechte vorzunehmen. 3. Dem Gerichtspräsidenten sei ein Verweis wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs, der Nötigung des Angeklagten sowie der Parteilichkeit zu erteilen.