2. 2.1. Nachdem sie den Beschwerdeführer am 30. Juli 2021 einvernommen hatte, überwies die Staatsanwaltschaft Baden den Strafbefehl samt Akten am 9. August 2021 an das Bezirksgericht Baden zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2.2. Mit Verfügung vom 16. August 2021 ordnete der Gerichtspräsident unter anderem die Befragung des Beschwerdeführers an und am 17. August 2021 wurde dieser zur Hauptverhandlung auf den 21. Oktober 2021 vorgeladen. 2.3. Mit Schreiben vom 26. August 2021 an das Bezirksgericht Baden teilte der Beschwerdeführer mit, dass er an der Verhandlung persönlich teilnehmen werde und keine Ergänzungen der Beweismittel gewünscht seien.