Für juristisch geschulte Personen mag diese Floskel nicht bedrohlich wirken, für eine Laiin hingegen schon. Zum andern handelt es sich bei Ehrverletzungsdelikten zwar grundsätzlich um Bagatellen, dennoch sind es Vergehen, was bei einer Verurteilung zu einem Eintrag ins Strafregister führt. Vorliegend kommt erschwerend und entscheidend hinzu, dass es nicht nur darum ging, ob die Aussage gemacht wurde oder nicht, sondern auch darum, ob ein Rechtfertigungsgrund im Raume stand, weshalb zu klären war, ob die Aussage sachbezogen war, nicht über das Notwendige hinausging und insbesondere nicht wider besseren Wissens erfolgte.