Am 5. Februar 2021 verfügte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gestützt auf die Strafanzeige, dass die Kantonspolizei Aargau die Beschwerdeführerin zur Sache und zur Person zu befragen habe. Des Weiteren interessiere insbesondere auch, ob nebst dem Journalisten die Beschwerdeführerin Personen angeben könne, die den Vorfall miterlebt hätten. Mit Eingabe vom 17. März 2021 zeigte der Verteidiger der Beschwerdeführerin seine Vertretung an und bat um Akteneinsicht. Am 19. April 2021 wurde die Beschwerdeführerin in Anwesenheit der Privatklägerin und deren Anwalts zur Sache und ihrer Person befragt. Der Verteidiger der Beschwerdeführerin war ebenfalls anwesend.