3.2. 3.2.1. Wie sich dem Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen vom 22. April 2022 (SBK.2021.333) entnehmen lässt, stehen die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann sowie die Privatklägerin seit Jahren in einem (Nachbarschafts-)Konflikt. Im Rahmen dieses Konflikts wurden mehrere Strafverfahren sowie ein Zivilprozess angehoben. Am 19. Januar 2021 erstattete die Privatklägerin eine Strafanzeige (mit Strafantrag) gegen die Beschwerdeführerin wegen übler Nachrede sowie aller weiterer in Frage kommender Delikte.