3.5. Gestützt auf eine Eingabe der Privatklägerin wurde das Beschwerdeverfahren mit Verfügung vom 16. August 2022 bis am 31. August 2022 sistiert. Es wurde weiter verfügt, dass das Verfahren danach ohne Mitteilung der Parteien automatisch fortgesetzt würde, und die Privatklägerin wurde aufgefordert, bis am 12. September 2022 die Beschwerdeantwort zu erstatten. 3.6. Mit Eingabe vom 26. September 2022 reichte die Beschwerdeführerin die Kostennote für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren zu den Akten. Des Weiteren bat sie um eine rasche Entscheidung.