3.3.2. Mit Kostennote vom 30. Juli 2021 machte der Verteidiger des Beschwerdeführers einen Aufwand von 5,1 Stunden bei einem Stundenansatz von Fr. 220.00, Auslagen in der Höhe von Fr. 229.00 sowie 7.7 % Mehrwertsteuer, total Fr. 1'455.05, geltend. Der Zeitaufwand von 5.1 Stunden erscheint angemessen, zumal 3 Stunden davon bereits für die Einvernahme angefallen sind. Auch die Auslagen sind nicht zu beanstanden. 4. Die Beschwerde ist gutzuheissen. Dem Beschwerdeführer ist für die angemessene Ausübung seiner Verteidigungsrechte der anwaltlich geltend gemachte Betrag von Fr. 1'455.05 zu ersetzen.