werden müssen, dass diese erst nach dem Unfall entstanden sei (vgl. Einstellungsverfügung vom 31. August 2021, S. 2). Die massgeblichen Fotografien befanden sich bereits vor dem Erlass des Strafbefehls in den Akten, wurden durch die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten aber offenbar keiner ausreichenden Würdigung unterzogen und/oder der Beschwerdeführer konnte sich diesbezüglich - ohne juristischen Beistand - kein Gehör verschaffen, wobei es aber ohnehin nicht die Aufgabe des Beschwerdeführers gewesen wäre, seine Unschuld zu beweisen.