In rechtlicher Hinsicht war zu prüfen, ob die Tathandlung aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit erfolgte und die Geschwindigkeit den Umständen angepasst war, was zwar keine sehr hohe Komplexität aufwies, aber doch im Minimum ein juristisches Basiswissen erforderte und wiederum mit der Sachverhaltswürdigung zusammengehangen hatte.