Es sei ferner nicht nur um eine Busse von Fr. 100.00, welche bei Nichtbezahlung in Haft umgewandelt würde, sondern auch um Kosten von Fr. 320.00 gegangen. Schliesslich sei die Verteidigung im vorliegenden Verfahren erst beigezogen worden, nachdem effektiv Komplikationen entstanden seien, welche darin bestehen würden, dass der Beschwerdeführer zu Unrecht mit Strafbefehl verurteilt werde. Ohne Anwalt sei es dem Beschwerdeführer offenbar nicht gelungen, zu seinem Recht zu kommen.