2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 3.2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten beantragte mit Beschwerdeantwort vom 30. September 2021 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. Der Vizepräsident zieht in Erwägung: