in der Strafsache gegen A._____ -2- Der Vizepräsident entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 1. Juni 2020 kam es in Beinwil (Freiamt) zu einer Kollision zwischen dem Motorradfahrer A. und B. in einem Personenwagen. 1.2. Sowohl gegen A. als auch gegen B. wurde am 29. März 2021 ein Strafbefehl erlassen, gegen welchen A. in der Folge Einsprache erhob. Der Strafbefehl gegen B. wegen fahrlässiger Körperverletzung (Art. 125 Abs. 1 StGB) ist nach Rückzug ihrer Einsprache in Rechtskraft erwachsen. 2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erliess am 31. August 2021 folgende Einstellungsverfügung: